Antworten auf meine folgenden Fragen an CDU-CSU-Fraktion Berlin, an SPD, Grüne und AfD vom 15. (und Erinnerung am 25. Januar) 2016
Inhaltlich geantwortet hat nur die CDU-CSU-Fraktion Berlin.
--> siehe unten
Auch von der CSU kam eine Antwort, jedoch mit politischen Statements (oder Phrasen ?) anstatt Antworten auf die Fragen. --> siehe ganz unten
Auch von der CDU kam eine ausführliche Antwort, die Handlungen und Ziele formuliert und damit näher an meinen Fragen ist --> siehe hier links
Meine Fragen:
Guten Tag
Die CSU fordert vehement, die CDU verhalten und die AfD sehr vehement eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen. Dabei wird von illegaler Einreise der Flüchtlinge gesprochen. Dies im Hinblick auf die Einreise in die EU wie auch im Hinblick auf die Einreise nach Deutschland. Letztere Illegalität besteht, soweit ich das verstanden habe, primär darin, dass die Flüchtlinge aus einem sicheren EU-Land zu uns einreisen. Die illegale Einreise in die EU bezieht sich vermutlich auf fehlende Visa.
Hieran anknüpfend habe ich Fragen, die ich mir durch Suche im Internet nicht befriedigend beantworten konnte:
1) Wie reist ein Flüchtling legal in die EU ein? Die Frage bezieht sich auf gegenwärtige Gesetzeslage in Deutschland und EU.
2) Wenn wir die Genfer Flüchtlingskonvention ernst meinen, müsste es dazu Wege geben. Wenn es diese aber geben würde, wieso reisen dann die Flüchtlinge alle illegal ein?
3) Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der BR Deutschland genießen Flüchtlinge, die aus einem sicheren Land einreisen bei uns keinen Anspruch auf Asyl oder Schutz nach der Flüchtlingskonvention. Dies gilt nach dem Buchstaben des Grundgesetzes aber nur dann, wenn diese Sicherheit tatsächlich gewährleistet ist und nicht nur nach dem Buchstaben von Erklärungen, dortigen Gesetze o.ä.. Sind Sie der Auffassung, dass die Sicherheit aller 2015 in die EU eingereisten Flüchtlinge auch dann faktisch gewährleistet gewesen wäre, wenn diese nur in die EU-Länder mit Außengrenzen hätten einreisen können, weil die anderen EU-Länder alle zurückgeschickt hätten?
4) Wie passt die Faktenlage zu 1) bis 3) zu Ihren politischen Forderungen?
Ich denke zu einer offenen Diskussion des Themas sind diese grundlegenden Fakten von entscheidender Bedeutung und müssten von den Verantwortlichen auch aktiv in der Öffentlichkeit erläutert werden. Stimmen Sie mir hier zu?
Mit freundlichem Gruß
Tilmann Wolf
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Die Antwort der CDU-CSU-Bundestagsfraktion
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. und vom 25. Januar 2016 zur Flüchtlingssituation an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in deren Auftrag wir Ihnen antworten.
Sie stellen nun Fragen zum Thema „illegale Einreise“.
Hier gilt Folgendes: Wer als Ausländer nach Deutschland ohne Pass einreist, begeht grundsätzlich eine Straftat, die nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.
Mit Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention hat sich Deutschland jedoch dazu verpflichtet, gegen Flüchtlinge keine Strafen wegen illegaler Einreise oder eines unrechtmäßigen Aufenthalts zu verhängen. Denn in der Tat können Flüchtlinge beim deutschen Staat nur in Deutschland selbst Asyl beantragen. Sie müssen also erst einmal ohne Erlaubnis einreisen. Hat ein Flüchtling zudem auch noch seine Papiere verloren, hätte er auf anderem Wege sonst keine Chance, in Deutschland Schutz zu finden.
Das hat auch noch einmal im Zusammenhang mit der Forderung der CSU, Flüchtlinge ohne Papiere an der Grenze abzuweisen der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder im Interview mit der BILD-Zeitung vom 02. Januar 2016 https://www.cducsu.de/presse/texte-und-interviews/die-buerger-lassen-sich-nicht-einschuechtern hervorgehoben: „Das haben wir auf dem CDU-Parteitag nicht beschlossen. Dass Flüchtlinge ohne Pässe kommen, macht vielfach die Prüfung ihrer Asylbegehren schwieriger. Eine einfache Lösung für solche Fälle, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, gibt es aber nicht – zumal Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten tatsächlich oft ihr ganzes Hab und Gut verloren haben. …“
Jedoch werden Flüchtlinge, die ohne Papiere kommen aber außerdem kein Asyl in Deutschland beantragen, zurückgewiesen. "Den Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, bieten wir in Deutschland Sicherheit und Schutz. Das bedeutet aber auch, dass diejenigen, die eben diesen Schutz bei uns nicht suchen, an der Grenze zurückgewiesen werden. Wer kein Asyl in Deutschland beantragen und unerlaubt in die Bundesrepublik einreisen will, der hat auch kein Recht hier zu sein", so Bundesinnenminister de Maizière.
Allerdings hätte die deutsche Polizei nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes die Möglichkeit, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen.
Das nationale Sichere-Drittstaaten-Konzept wird jedoch überlagert durch die unmittelbar anwendbare Dublin-III-Verordnung. Die Dublin-III-Verordnung regelt die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates ist grundsätzlich gegeben, wenn auf Grundlage von Beweismitteln oder Indizien festgestellt wird, „dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaates illegal überschritten hat“. Es sieht also im Grundsatz vor, dass Flüchtlinge und Asylsuchende dort registriert werden, wo sie zuerst den Boden eines Mitgliedstaates der Europäischen Union betreten. Dort soll auch das Asylverfahren durchgeführt werden. Danach wären in erster Linie die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union zuständig. Von diesem Grundsatz bestehen aber zahlreiche Ausnahmen u.a. für Anträge von unbegleiteten Minderjährigen und Familienangehörigen.
Im Übrigen ist nach einen Urteil des EuGH der Vollzug von Dublin III gegenüber Griechenland nicht möglich. Das bedeutet ein Abschiebungsverbot nach Griechenland.
Schließlich besteht nach dieser Verordnung für jeden Staat die Möglichkeit des sogenannten Selbsteintrittsrechts, also des Rechts, auf ein – derzeit wenig erfolgversprechendes - Rücküberstellungsverfahren eines Flüchtlings zu verzichten und die Prüfung des Asylantrags bei sich selbst durchzuführen. Art. 17 dieser Verordnung lässt es ausdrücklich zu, von einer Zuständigkeitsprüfung abzusehen und „einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist“. Es steht also jedem Land frei, in jedem einzelnen Fall ein Verfahren selbst durchzuführen, auch wenn Indizien dafür vorliegen, dass der Betroffene in einem anderen EU-Mitgliedstaat erstmalig europäischen Boden betreten hat.
Bezüglich Ihres Einwandes, die legale Einreise von Flüchtlingen zu ermöglichen, möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass die Bundeskanzlerin bereits in der Generalaussprache zum Haushalt 2016 im Bundestag am 26. November 2015„legale Kontingente“ als einen möglichen Schritt nannte, den Zustrom an Flüchtlingen zu steuern und zu ordnen.
Sie forderte ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die die Europäische Union zügig angehen müsse:
Zusammenfassend hat sie zuletzt in ihrer Neujahrsansprache betont, dass auf allen Ebenen an der Lösung der Flüchtlingsfrage gearbeitet werde: "National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern."
Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, hat in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung noch einmal die Bedeutung der europäischen Lösungen wie den Schutz der Außengrenzen, Registrierung aller Flüchtlinge in Italien und Griechenland sowie gerechte Verteilung der anerkannten Flüchtlinge auf alle EU-Staaten herausgestellt. Gleichzeitig solle die Liste der sicheren Herkunftsländer vergrößert werden – etwa um Marokko und Algerien. Den vollständigen Wortlaut des Interviews können Sie hier nachlesen: https://www.cducsu.de/themen/innen-recht-sport-und-ehrenamt/jeder-fluechtling-wird-registriert
Sehr geehrter Herr Wolf, die Unionsfraktion steht nicht zuletzt wegen ihres christlichen Menschenbildes zu der Verpflichtung, Menschen in Not, die in unser Land kommen, zu helfen; gleichzeitig sind wir uns einig, dass wir den Zustrom an Flüchtlingen spürbar und nachhaltig reduzieren müssen. Diejenigen, die ein Bleiberecht haben, werden aufgenommen. Alle anderen müssen Deutschland wieder verlassen. Unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat in einem Interview mit dem Magazin „Der Spiegel“ https://www.cducsu.de/presse/texte-und-interviews/mehr-polizei-und-haertere-konsequenzen-fuer-kriminelle-auslaender aberbetont, dass „keine Regierung und auch erst recht keine Partei“ eine „verbindliche Obergrenze für Flüchtlinge festlegen“ könne.
Ständig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.cducsu.deund auf der Sonderseite der Bundesregierung www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluechtlings-Asylpolitik/_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerkommunikation
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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